Vorzeitiger Ruhestand

Gingen im Jahre 2005 noch vier von zehn Rentnern in den vorzeitigen Ruhestand, lag der Anteil im Jahre 2010 bereits bei 58 Prozent. Die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, wird immer häufiger in Anspruch genommen und wird in den nächsten Jahren noch zunehmen, da das gesetzliche Renteneintrittsalter zwischen 2012 und 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird.
Die Attraktivität eines Unternehmens wird auch von den angebotenen Modellen zum vorzeitigen Ruhestand bestimmt. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten den Mitarbeitern dies zu ermöglichen.

Vorruhestand

Generell gilt, dass man mindestens 55 Jahre alt sein muss, wenn man in Frührente geht. Außerdem gehört dazu die so genannte „doppelte Freiwilligkeit“, das heißt, dass der Arbeitnehmer den Antrag stellt und sein Arbeitgeber mit dem Vorruhestand einverstanden sein muss. Tatsache ist, dass man für jedes Jahr, das man früher in Rente geht, Abzüge von der späteren Rente erhält, daher lohnt es sich, vorher auszurechnen, ob man sich mit anderen Modellen besser steht.

Altersteilzeit

Mit den gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit hat der Gesetzgeber angestrebt, älteren Mitarbeitern (Jahrgang 1951 und älter) einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize zu schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen. In der Praxis wird die Altersteilzeit aber auch zur Reduzierung von Arbeitsplätzen genutzt.
Es gibt zwei Varianten der Altersteilzeit:
Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit (auch Gleichverteilungsmodell genannt) reduziert der Mitarbeiter über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner ursprünglichen Arbeitszeit.
Die neuere und heute fast ausschließlich genutzte Form der Altersteilzeit ist das Blockmodell. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten, sogenannten Arbeitsphase bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der Arbeitszeit.

Lebensarbeitszeitmodelle

Langzeitkonten und Lebensarbeitszeitmodelle eröffnen attraktive personalpolitische Gestaltungsspielräume: Arbeitgebern bieten sie die Möglichkeit zu einer flexibleren Personalplanung, Arbeitnehmern ermöglichen sie mehr Freiheit in der Planung ihrer Lebensarbeitszeit.

Weitere Bestandteile, die Berücksichtigung finden müssen, sind unter anderem die Insolvenzsicherung oder die Bilanzierung der Altersteilzeitverpflichtungen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl des vorzeitigen Ruhestandsmodells für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.

Ansprechpartner

Dr. Jörg Schneider

Dr. Jörg Schneider

Managing Partner
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